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Eine Filmreihe der Woche des Sehens über Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung

Blinde und sehbehinderte Menschen in einer digitalisierten Welt (Hörfilmfassung)

Digitalisierung macht vieles für blinde und sehbehinderte Menschen möglich. Aber nicht ganz ohne Barrieren!

Der Film zeigt exemplarisch digitale Barrieren, mit welchen Blinde und Sehbehinderte im Alltag zu tun haben.

Digitale Barrierefreiheit noch viel zu selten

Trauriges Bild bei der digitalen Barrierefreiheit

Am 18. Juni findet der zweite bundesweite Digitaltag statt. Ziel des Aktionstages ist es, die digitale Teilhabe zu fördern. Nur wenige Tage später, am 23. Juni, wird deutlich werden, wie es um die digitale Barrierefreiheit in Deutschland steht. Erfahren Sie mehr dazu in der folgenden Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV).

Am Mittwoch, dem 23. Juni, kann es peinlich werden für Behörden in ganz Deutschland. Ab diesem Stichtag gilt die EU-Richtlinie 2016/2102 in vollem Umfang und alle öffentlichen Stellen, neben Behörden beispielsweise auch Krankenkassen und viele Nahverkehrsunternehmen, müssen dann Rechenschaft über die Barrierefreiheit nicht nur ihrer Internetseiten, sondern auch ihrer Apps ablegen.

"Ich erwarte ein trauriges Bild", sagt Klaus Hahn, der Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). "In den Monaten seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir immer wieder feststellen müssen, dass Barrierefreiheit schlicht vergessen wurde." Ein Beispiel ist die Luca-App, die von einigen Bundesländern bereits eingesetzt wurde, als sie noch nicht barrierefrei funktionierte.

Dabei ist Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit zumindest für die öffentlichen Stellen eigentlich ein alter Hut. Bereits 2002 wurde mit dem Inkrafttreten der BITV (Barrierefreie Informationstechnikverordnung) die rechtliche Grundlage gelegt. Doch seitdem kommt die Umsetzung nur schleppend voran - es fehlt an Sanktionen. Mit der EU-Richtlinie von 2016 wurden für die öffentlichen Stellen zumindest ein Zeitplan vorgegeben und ein Überwachungsmechanismus installiert.

Parallel wird seit 2018 durch die Fachstellen für Barrierefreiheit auf Bundesebene und auch in einigen Ländern Kompetenz aufgebaut. Der DBSV fordert, dass baldmöglichst in allen Bundesländern Fachstellen eingerichtet werden, um die Barrierefreiheit voranzubringen.

 

Was gilt ab dem 23. Juni 2021 für die öffentlichen Stellen?

Nach den Internetseiten müssen nun auch die mobilen Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit haben. Was das bedeutet, ist für den Bund in § 12b BGG nachzulesen:

(1) Die öffentlichen Stellen des Bundes veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites oder mobilen Anwendungen.

(2) Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält

1. für den Fall, dass ausnahmsweise keine vollständige barrierefreie Gestaltung erfolgt ist,

a) die Benennung der Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind,

b) die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung sowie

c) gegebenenfalls einen Hinweis auf barrierefrei gestaltete Alternativen,

2. eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen,

3. einen Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16, der

a) die Möglichkeit, ein solches Schlichtungsverfahren durchzuführen, erläutert und

b) die Verlinkung zur Schlichtungsstelle enthält.

 

2. Bundesweiter Digitaltag

"Die Digitalisierung verändert unseren Alltag und unser Berufsleben tiefgreifend und mit hoher Geschwindigkeit - in der Corona-Pandemie noch schneller als je zuvor. Dabei muss jede und jeder in die Lage versetzt werden, sich sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen. Mit dem Ziel, digitale Teilhabe für alle zu fördern, haben sich 27 Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Wohlfahrt und öffentliche Hand in der Initiative ,Digital für alle' zusammengeschlossen. Am 18. Juni richtet das Bündnis den zweiten bundesweiten Aktionstag für digitale Teilhabe aus." (Quelle: digitaltag.eu)

Blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland müssen darum kämpfen, bei der Digitalisierung nicht abgehängt zu werden - darauf weisen ihre Selbsthilfeorganisationen anlässlich des internationalen Tages des weißen Stockes am 15. Oktober hin. Wie wichtig digitale Barrierefreiheit im Alltag ist, zeigt ein Film der "Woche des Sehens".

Digitalisierung ist ein weltweiter Megatrend, der massive Umwälzungen mit sich bringt. Unterschiedlichste Bereiche - vom Arbeitsleben über die Medien und die Gesundheitsversorgung bis zum privaten Haushalt - wurden und werden immer weiter digitalisiert. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind damit große Chancen, aber auch viele Herausforderungen und Risiken verbunden.

Im März 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an allen modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen. Zehn Jahre später stoßen blinde und sehbehinderte Menschen immer wieder an Grenzen - egal ob sie online etwas bestellen oder ein Gerät mit Touchscreen-Display bedienen möchten. Dies sind Beispiele aus einem Film und einem Radio-Interview, die von der Aufklärungskampagne "Woche des Sehens" produziert wurden.

"Es geht nicht an, dass es Glückssache ist, ob ich beispielsweise auf einer Internetseite zurechtkomme oder nicht", sagt Klaus Hahn, der Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes. "Barrierefreiheit muss allgemeingültiger Standard werden und dafür brauchen wir gesetzliche Regeln, die endlich auch die Privatwirtschaft in die Pflicht nehmen!"

Für Ursula Weber, Vorsitzende des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, ist unverständlich, warum digitale Anbieter Barrierefreiheit nicht schon längst konsequent umsetzen: "Ich bin doch eine potenzielle Kundin! Durch die demografische Entwicklung wird es immer mehr Menschen mit besonderen Anforderungen geben. Wenn man die von vornherein konzeptionell mitdenkt, ist Barrierefreiheit weder aufwändig noch teuer."

Franz Badura, Vorsitzender der PRO RETINA Deutschland, legt Wert auf die Barrierefreiheit von Apps: "Apps haben das Potenzial, für sehbehinderte und blinde Menschen erheblich mehr Unabhängigkeit und mobile Flexibilität im Alltag, im Beruf und in der Freizeit zu schaffen. Dafür müssen jedoch Unternehmen, die Software zum Beispiel zur Fußgängernavigation oder Kommunikation entwickeln, konsequent für Barrierefreiheit ihrer neuen Angebote sorgen."

Der Film "Blinde und sehbehinderte Menschen in einer digitalisierten Welt" (weiter oben als Hörfilm), sowie ein Radio-Interview zum Thema sind auf dieser Seite zu finden.

Die Forderungen der Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen zur Digitalisierung sind online zu finden unter www.dbsv.org/digitalisierung

Hier finden Sie das Radio-Interview zum Thema "Digitalisierung"

Digitalisierung wird erst dann zu einer großen Chance, wenn sie konsequent umgesetzt wird.

Hier können Sie das Manuskript zum Radiointerview als Word-Dokument herunterladen:

Radiobeitrag der Woche des Sehens 2019: Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung bei Blindheit und Sehbehinderung. Manuskript zum Herunterladen. Zum Download.

15. Oktober: Internationaler Tag des weißen Stockes

Im Jahr 1964 wurde vom US-Kongress eine Resolution in Kraft gesetzt, die den 15. Oktober zum White Cane Safety Day (übersetzt ungefähr: "Verkehrssicherheitstag des weißen Stockes") erklärte. Mit seiner umgehenden Proklamation unterstützte der damalige Präsident der Vereinigten Staaten, Lyndon B. Johnson, das Streben blinder Menschen nach mehr Selbstständigkeit.

Der Tag des weißen Stockes entwickelte sich schnell zum weltweiten Aktionstag der blinden Menschen. Seit dem Jahr 2002 ist der 15. Oktober in Deutschland zugleich der Abschlusstag der Woche des Sehens.

Nach deutschem Recht ist ein Mensch blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Wenn man weniger als 5 Prozent sieht, gilt man als hochgradig sehbehindert. Auch viele hochgradig sehbehinderte Menschen sind auf den weißen Stock angewiesen.