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Leistungsablehnung von Krankenkassen

Was Sie dagegen unternehmen können

Wir erleben es immer häufiger, dass blinden und sehbehinderten Personen Leistungen und Hilfsmittel verwehrt werden, die nach der gesetzlichen Definition von den Krankenkassen finanziert werden müssten.

Zu diesem Thema bieten wir Ihnen einen Artikel von Ernst Keil von der Zentralen Servicestelle der nordrheinischen Krankenkassen an. Dieser Artikel beschreibt recht genau die Vorgehensweise bei einer Ablehnung. Sie können hier den Artikel herunterladen.​​​​​​​

Wurde Ihr Antrag abgelehnt?

Sollten Sie blind oder sehbehindert oder ein Angehöriger von besagter Personengruppe sein, können Sie sich bei weiteren Fragen gerne an uns wenden. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. bietet Ihnen Rat und Hilfe, auch bei der Formulierung von Widersprüchen, bis hin zu einer Klagebevollmächtigung an. Wir unterstützen Sie gerne!

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