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Warngeräusche bei Elektrofahrzeugen

Geräuscharme Fahrzeuge bewegen sich bei niedrigen Geschwindigkeiten nahezu lautlos.
Symbolbild E-Auto mit Akustik-System

Geräuscharme Fahrzeuge bewegen sich bei niedrigen Geschwindigkeiten nahezu lautlos. Zu ihnen gehören die bereits 853.000 elektrischen Fahrzeuge in Europa, aber auch eine zunehmende Anzahl von Fahrzeugen mit modernen, geräuschminimierenden Verbrennungsmotoren. Nach Studien amerikanischer Verkehrsbehörden sind elektrische Fahrzeuge 37% öfter in Unfälle mit Fußgängern verwickelt als ihre konventionell betriebenen Pendants. Fußgänger können ein elektrisch betriebenes Auto erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist, was bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall entspricht. Eine Studie der Universität Duisburg-Essen stellt fest, dass dieselbe Gefahr auch bei Fahrzeugen mit modernen Verbrennungsmotoren besteht. So ist es in der Vergangenheit bereits zu tödlichen Unfällen gekommen.

Hiervon gefährdet sind alle Verkehrsteilnehmer, die auf akustische Signale angewiesen sind. Diese Gruppe beinhaltet Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmer und insbesondere blinde und sehbehinderte Fußgänger, für deren sichere räumliche Orientierung im Straßenverkehr Geräusche unabdingbar sind. Deswegen sind die Weltblindenunion, die europäische Blindenunion und der DBSV in den vergangenen Jahren erfolgreich auf internationaler Ebene für ein akustisches Sicherheitssystem, ein sogenanntes AVAS, eingetreten.

AVAS steht für "Acoustic Vehicle Alerting System", also ein Gerät zur Abgabe von Warngeräuschen. Die Europäische Union hat in der Verordnung 540/2014 AVAS-Lösungen für Elektrofahrzeuge verpflichtend festgeschrieben und beruft sich in der technischen Ausgestaltung auf die Empfehlungen des Standards R138.01 der Vereinten Nationen. Ein AVAS strahlt ein künstliches, dem Verbrennungsmotor nachempfundenes Geräusch in Höhe von maximal 56 dB(A) bei Geschwindigkeiten bis 20 km/h aus. Rückfahrgeräusche sind verpflichtend, während Standgeräusche optional sind. Pausenschalter sind seit Oktober 2018 verboten. Die Verordnung greift vollständig erst ab 2021, für neue Fahrzeugtypen bereits seit 2019. Sie gilt jedoch nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe Baden-Württemberg hat Politiker aus der Landespolitik aufgefordert, für die Umsetzung dieser Verordnung Sorge zu tragen.

Lesen Sie nachstehend den Text des Anschreibens an die Abgeordneten des Baden-Württembergischen Landtages:

Mit diesem Schreiben möchten wir auf die, mit der Einführung von Elektrofahrzeugen verbundenen Schwierigkeiten zu sprechen kommen, die für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer entstehen könnten, sofern bei Elektrofahrzeugen kein akustisches Warnsystem eingebaut wird. Sofern ein akustisches Warnsystem eingebaut wird, darf dieses System durch den Fahrer des Fahrzeuges nicht manuell abschaltbar sein.

Zur Begründung:

Grundsätzlich erachten wir es als sehr erfreulich, dass die Landesregierung die Elektromobilität als zentralen Bestandteil der Landesstrategie erkannt und mit den beiden Landesinitiativen Elektromobilität I und II für Baden-Württemberg umgesetzt hat. Soweit uns bekannt ist, ist die Landesregierung derzeit auf der Suche nach einem Konsortium, das mit möglichst geringem Förderbedarf ein flächendeckendes Ladenetz für Elektrofahrzeuge schaffen soll.

Die konsequent verfolgte Umsetzung mit der Zielrichtung einer umweltfreundlicheren Fortbewegungsart in Form von Elektroautos bringt für den Personenkreis blinder und sehbehinderter Menschen Schwierigkeiten mit sich, die erst auf den zweiten Blick hin erkennbar sind. Blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer können durch den fehlenden Wahrnehmungssinn des Sehens ihre Umwelt einzig über die vier verbleibenden Sinne wahrnehmen. Die beiden hauptsächlich benutzten Sinne sind dabei das Hören und das Tasten mit dem weißen Blindenlangstock.

Mit dem weißen Blindenlangstock können sich blinde und stark sehbehinderte Verkehrsteilnehmer tastend orientieren. Diese Art der Fortbewegung wird durch eine spezielle Schulung im Umgang mit dem Blindenlangstock trainiert. Dabei muss der Langstock mit einem Hindernis in Berührung kommen, um dieses Hindernis dem Betroffenen anzuzeigen.

Die Wahrnehmung von Autos kann durch den weißen Blindenlangstock nicht erfolgen. Würde der blinde / sehbehinderte Verkehrsteilnehmer ein fahrendes Auto mit dem Langstock ertasten wollen, wäre dies mit einer Gefahr für dessen Leib und Leben verbunden, da er mit dem Langstock auf die Fahrbahn treten müsste.

Personen mit Sehbehinderung, also mit einem, zwar geringen, aber dennoch vorhandenen Restsehvermögen, orientieren sich im Straßenverkehr oftmals ohne einen weißen Blindenlangstock, sind jedoch trotzdem in hohem Grade auf ergänzende, akustische Informationen angewiesen. Bei Personen mit Sehbehinderung kann ein Fahrzeug durch eine rein optische Wahrnehmung nicht erkannt werden, so dass beispielsweise eine gefahrenfreie Querung von Straßen nur dann möglich ist, wenn das Fahrzeug akustisch wahrgenommen wird.

Daher werden aus verständlichen Gründen der Sicherheit Fahrzeuge grundsätzlich durch die akustische Wahrnehmung geortet. Da der Mensch mit seinem Gehör auch ein Richtungshören praktizieren kann, können Fahrtrichtungen nachvollzogen werden. Auch Bremsungen oder Beschleunigung von Fahrzeugen können akustisch wahrgenommen werden. Bei Elektrofahrzeugen ist dies nicht möglich, weswegen der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. bei der Europäischen Union sein Veto eingelegt hat und folgende Vorschrift initiierte:

Elektrofahrzeuge müssen bei niedriger Geschwindigkeit ein künstliches Warngeräusch erzeugen. Eine weitere zentrale Forderung wurde insofern erreicht, dass das Geräusch nicht abschaltbar sein darf. Dies forderte die internationale Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe seit geraumer Zeit, um die Sicherheit von Fußgängern zu gewährleisten. Im September 2017 gelang unter Federführung unseres Spitzenverbandes deren Durchsetzung. Trotz massiven Widerstands der Autoindustrie gilt nun eine Verordnung der Vereinten Nationen für Pkws, Busse und Lkws mit Elektroantrieb, die in mehr als 50 Staaten, vor allem in Europa, Anwendung findet und den Autoherstellern verbietet, einen Pausenschalter für das Warngeräusch einzubauen. Das Verbot ist für die Selbsthilfenetzwerke ein großer Erfolg, da es das Warngeräusch als unabdingbares Sicherheitsmerkmal etabliert.

Wir möchten mit diesem Schreiben an Sie appellieren, durch Intervention bei den mit ihnen korrespondierenden Vertretern der Autoindustrie Baden-Württembergs dafür Sorge zu tragen, dass diese Richtlinie flächendeckend umgesetzt wird.

Wie weiter oben beschrieben, können Fahrzeuge von unserem Personenkreis mit absoluter Sicherheitsgarantie nur akustisch wahrgenommen werden. Wenn es - um es plastisch auszudrücken - durch Elektroautos auf der Straße ruhiger wird, wird es für unsere Personengruppe gleichzeitig unruhiger, weil wir in diesem Falle keine Möglichkeit mehr haben, einem Fahrzeug rechtzeitig auszuweichen. Dies führt zu lebensbedrohlichen Situationen, die vermieden werden können, wenn die Autoindustrie zum Einbau eines nicht abschaltbaren akustischen Warnsystems verpflichtet wird.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie innerhalb Ihres Einflussbereiches für die Umsetzung dieser Richtlinie Sorge tragen würden. Über die Landesgrenzen in Baden-Württemberg hinaus könnte zudem, durch Ihr Stimmrecht im Bundesrat, Einfluss auf das Bundesverkehrsministerium genommen werden, um diese Richtlinie bundesweit flächendeckend umzusetzen.

Gerne geben wir auf Anfrage weiterführende Informationen über das besagte Warnsystem.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit