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Download-Bereich

Hier finden Sie Formulare, Anträge, Flyer, sowie nützliche Informationen in Form von PDF-Dokumenten zum Herunterladen. Alle Dokumente und Links werden in einem separaten Fenster geöffnet.

Informationen zum Mitgliedsantrag beim BSVSB

Flyer - 10 gute Gründe für eine Mitgliedschaft beim BSVSB

BSVSB-Mitgliedsantrag Stand Januar 2024 

(Das Formular ist mit Adobe-Acrobat-Reader barrierefrei mit Sprach- und Brailleausgabe ausfüllbar)

 

BSVSB-Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Januar 2023

BSVSB - Satzung Stand 2022

Flyer BSVSB Beratungsangebot

Die Mitglieder des BSVSB e.V. haben die Möglichkeit, bei der Verfolgung ihrer sozial- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, die mindestens mittelbar mit einer Beeinträchtigung des Sehvermögens oder einer Erkrankung, die zum Sehverlust führen kann, im Zusammenhang stehen müssen, Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ gemeinnützige GmbH (rbm gGmbH) in Anspruch zu nehmen. Die Bedingungen der Inanspruchnahme richten sich nach § 2a der Satzung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Das Informationsblatt zu den Gebühren für die Inanspruchnahme der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ gemeinnützige GmbH (rbm) können Sie unter folgendem Link herunter laden:

RBM - Gebühren ab 2023

 

Informieren Sie sich auch auf unseren Seiten über die Vorteile einer Vereinsmitgliedschaft.

Hier geht es zum Artikel

Informationsblatt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung

Von der Stadt Freiburg wurde beim Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. die Erstellung eines Arbeitsblattes für den richtigen Umgang mit blinden und sehbehinderten Besucherinnen und Besuchern in den Einrichtungen der Verwaltung in Auftrag gegeben.

Da der Verein diese Auftragsarbeit selbst herausgibt, möchten wir die erstellte Handreichung den anderen Kommunen und Städten innerhalb unseres Einzugsgebietes nicht vorenthalten.

Wir stellen das Arbeitsblatt als Download gerne zur Verfügung, damit der Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen noch besser gepflegt werden kann.

Informationsblatt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung

Formulare für die Landesblindenhilfe (das Blindengeld) und den Schwerbehindertenausweis

Antrag auf Landesblindenhilfe nach dem Blindenhilfegesetz (BliHG) vom 08.02.1972 in der Fassung vom 09.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Anträge bei dem für Sie zuständigen Landratsamt, bzw. bei der Stadtverwaltung gestellt werden müssen. Nähere Angaben hierzu erhalten Sie auf unserer Seite "Wo bekomme ich was?"

Wir danken den Regierungspräsidien für die Genehmigung zur Weitergabe der Formulare.

Antrag auf Landesblindenhilfe

Recht auf soziale Teilhabe

An die Mitglieder des BSVSB e.V. hatten wir eine Informations-CD zum Thema der Neuregelung von sozialer Teilhabe versandt .

Die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes machen es möglich, Schulungen und Trainingsmaßnahmen zur selbständigen Lebensführung im Rahmen des neu verbrieften Rechtes behinderter Menschen auf soziale Teilhabe durch die Eingliederungshilfe finanziert zu bekommen. Neu dabei sind die relativ großzügig gehaltenen Einkommens- und Vermögensgrenzen, die im Vergleich zu den bisherigen Regelungen wesentlich erweitert wurden.

Die aufgesprochenen Texte können Sie hier als DAISY-Publikation herunterladen.

Aktuelle Informationen für unsere Freunde und Förderer

Hier finden Sie unsere aktuellen Informationen über die zur Zeit laufenden Projekte für unsere Freunde und Förderer:

Schreiben für Allgemeinspender 2021

Flyer Spende 2021

Schreiben für Stammspender 2021

Antrag auf ermäßigten Rundfunkbeitrag (früher Radio- und Fernsehgebühr)

Seit dem 01.01.2013 wurde die Radio- und Fernsehgebühr in Rundfunkbeitrag umbenannt. Ab diesem Zeitpunkt beteiligen sich auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung.

Ein Formular zur Beantragung des verminderten Rundfunkbeitrages finden Sie auf den Internetseiten des Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio (Link öffnet in separatem Fenster)

Hinweis:
Dem Antrag auf ermäßigten Rundfunkbeitrag wird nur dann statt gegeben, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" eingestempelt ist. Wenn Sie beim zuständigen Amt für Gesundheit und Versorgung einen Antrag auf dieses Merkzeichen stellen, können Sie vorsorglich beim ARD/ZDF/DLR-Beitrags-Service einen Antrag auf ermäßigten Rundfunkbeitrag stellen.

Dies ist wichtig, weil die Genehmigung zur Beitragsermäßigung nicht rückwirkend erteilt wird.

Unsere Empfehlung: Gemeinsam mit dem Antrag auf Anerkennung der Eigenschaften für das Merkzeichen "RF" vorsorglich beim ARD/ZDF/Deutschlandradio-Beitragsservice einen Antrag auf ermäßigten Rundfunkbeitrag stellen.

Sobald das Merkzeichen genehmigt ist, muss die Kopie des Bewilligungsbescheides an den ARD/ZDF/Deutschlandradio-Beitragsservice geschickt werden. Der Vorsorgeantrag gilt beim ARD/ZDF/Deutschlandradio-Beitragsservice für die nächsten zehn Monate.

Kurzvorstellung BSVSB - Unsere Angebote in Kürze

Barrierefreies Bauen

Broschüre "Mit anderen Augen sehen: Barrierefreie Gestaltung öffentlichen Raumes"

Broschüre "Barrierefreies Bauen"

Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Europäischer Behinderten-Parkausweis

Broschüre: Europäischer Behinderten-Parkausweis

Der Europäische Parkausweis zum Parken auf Parkplätzen mit einem aufgemalten Rollstuhl-Symbol kann von Personen beantragt werden, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "BL" und/oder das Merkzeichen "AG" aufweist.

Leistungsablehnung von Krankenkassen

Infoblatt zu Leistungsablehnungen von Krankenkassen

Was tun bei Ablehnung von beantragten Hilfsmitteln bei der Krankenkasse? Grundlegende Informationen liefert das oben stehende Dokument.

Neuerblindung

Was tun nach einer Neuerblindung?

Die wichtigsten Hinweise liefert das oben stehende Dokument.

Ratgeber Recht

Ratgeber Recht (Stand: Dezember 2021)

Welche rechtlichen Zusammenhänge sind bei Blindheit / Sehbehinderung wichtig? Eine Gesamtübersicht liefert die Broschüre "Ratgeber Recht".

Sehbehinderung im Alter

Sehbehinderung im Alter - Broschüre für Pflegepersonal

Eine Übersicht der Leitsätze für die Pflege sehbehinderter Menschen im fortgeschrittenen Alter - insbesondere für Personen aus dem pflegerischen Kontext - liefert die oben stehende Broschüre.

Ich sehe so, wie Du nicht siehst

So heißt eine Broschüre, die vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. heraus gegeben wird. Diese Broschüre enthält wichtige Hinweise zu verschiedenen Arten von Sehbehinderung sowie zur sehbehindertengerechten Gestaltung des eigenen Wohnumfeldes. Die Broschüre ist anschaulich bebildert. Auch werden verschiedene Sehbehinderungen durch Fotos simuliert.

Ich sehe so, wie Du nicht siehst - Deckblatt

Ich sehe so, wie Du nicht siehst - Teil 1

Ich sehe so, wie Du nicht siehst - Teil 2

Hilfe - Mein Kind ist behindert

Ein Ratgeber für Eltern behinderter Kinder. Das Thema Sehbehinderung / Erblindung bei Kindern wird in einem eigenständigen Kapitel behandelt. Herausgeber ist der Arbeitskreis Elternberatung an der Universität Frankfurt/Main.

Broschüre "Hilfe - Mein Kind ist behindert"

Merkblatt zur Thematik "Glaukom und Zahnarzt"

Für Patienten, die einen erhöhten Augeninnendruck aufweisen, einen engen Kammerwinkel haben oder an einem Glaukom erkrankt sind, hat der Bundesverband Glaukom-Selbsthilfe e.V. (BvGS) zusammen mit der Bundeszahnärztekammer ein Merkblatt herausgegeben, das einige Hinweise gibt. Dieses Merkblatt kann hier herunter geladen werden.

Faltblatt - Blickpunkt Auge - Glaukom - Gruener Star